Nieuws

Erklärung Vorschrift Wasserproben (F17)

Vorschrift F17 wurde zum 1. Juni 2024 geändert.

Erzeugererklärung

Um möglichst gute Kontrolle darüber zu haben, was den Tieren gefüttert wird, wurde Vorschrift F20 hinzugefügt.

IKB Kip: Änderungen im IKB Kip ab 1. Juni 2024

in Absprache mit dem „Centraal College van Deskundigen IKB Kip“ (CCvD) wurden einige Änderungen im IKB Kip-Zertifizierungssystem vorbereitet.

Meer nieuws

Avined

Stichting AVINED heeft als missie om met een efficiënte dienstverlening de huidige duurzame en robuuste marktpositie van de Nederlandse pluimveesector verder te versterken.

Lees meer

Welche Übergangsfrist gilt?

Eines der größten Risiken in Bezug auf die Einschleppung und Verschleppung von Krankheitserregern stellt nämlich der Mensch-Tier-Kontakt dar. Alle Personen, die den Hof betreten, und jedes Gerät oder Werkzeug, das mit anderem Geflügel in Kontakt war, stellen eine potenzielle Quelle für Geflügelseuchen dar. Deshalb ist ab 1.Juli 2019 „Sauber kommen und sauber gehen“ (inkl. Ein- und Ausduschen) der Standard im Rahmen von IKB Kip. Am besten wird dies durch eine Duschschleuse (Duschkabine, die auf der einen Seite betreten und auf der anderen verlassen wird) umgesetzt.

Die Errichtung kostet Zeit, deshalb gilt eine Übergangsfrist bis 1.Juli 2028, in der das Folgende akzeptiert wird:

  • Jeder IKB Kip-Teilnehmer hat eine Dusche auf seinem Grundstück / Betriebsgelände. Duschen, die sich beispielsweise im Wohnhaus befinden (und auf derselben Seite betreten und verlassen werden), gelten also auch.
    • Steht bei Ihnen am 1.Juli 2019 noch keine Duschschleuse zur Verfügung? Dann müssen Sie alles Ihnen Mögliche unternehmen, um eine Kontamination zu verhindern. Zu denken ist dabei an Maßnahmen wie Badeslipper oder die Vermeidung, dass Besucher in den Schwarzbereich zurückkehren müssen, um betriebseigene Kleidung und betriebseigenes Schuhwerk zu holen. Ab 1.Juli 2028 muss auf jedem Betriebsstandort / Betriebseinrichtung eine Duschschleuse verfügbar sein.
  • Der Geflügelhalter bestimmt die konkrete Umsetzung des Prinzips „Sauber kommen und sauber gehen“. Schließlich kennen der Geflügelhalter und Betriebsbesucher die Situation vor Ort (und zum gegebenen Zeitpunkt) am besten. Wird nicht geduscht, müssen zusätzliche Hygienemaßnahmen sowie die Verwendung eines Haarnetzes und eines Mundschutzes ergriffen werden.
    • Ab 1. Juli 2028 sind alle Besucher, die den Weißbereich eines Betriebsgebäudes betreten, verpflichtet, zu duschen. Bei Verlassen des Betriebsgeländes muss ebenfalls geduscht werden. Sauber kommen und sauber gehen lautet also die Devise.