Über den Newsletter informieren wir Sie über IKB Kip, damit Sie als IKB-Teilnehmer über alles Bescheid wissen. Um Ihnen zu helfen, haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt:
- Melden Sie Ihrer Fangkolonne die Verletzungsbewertung zurück? Diese Rückmeldung ist im Rahmen von IKB Kip seit Juni 2019 Pflicht (Vorschrift VC16).
- Sind Ihr Betriebsbehandlungsplan und Ihr Betriebsgesundheitsplan aktuell? Auf der IKB Kip-Website finden Sie ein Modell für diese Pläne. Diese Pläne sind gesetzlich vorgeschrieben und werden im Rahmen der IKB Kip-Kontrolle kontrolliert (Vorschrift H06 und H07).