Im Schreiben und in die neue Vorschriften wurde angegeben dass Aufzuchtbetriebe die Salmonellenproben 14 Tage vor der Umstallung von einem Tierarzt oder tiermedizinischen Fachangestellten nehmen lassen müssen (Vorschrift H10). Dies sollte maximal 14 Tage vor der Umstallung gewesen sein. Die Änderung im Vorschriften ist nur wer die Salmonellenproben nehmen muss, nicht wann (Vorschrift H10 und Artikel 5c ‘Beschreibung der Probenahmen und der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen‘).
Klärung Änderung Salmonellenproben für Aufzuchtbetriebe
27 mei 2021