Vorschrift F17 wurde zum 1. Juni 2024 geändert. Es steht nun darin: „Mehrere Labors können in Anspruch genommen werden, wenn die Einrichtungen wenigstens einen chemischen oder einen bakteriologischen Parameter im Anwendungsbereich haben.“ Diese Ergänzung soll deutlich machen, dass IKB-Kip-Teilnehmer Proben an verschiedene Labors schicken können (eines für den bakteriologischen und eines für den chemischen Bereich). Die Anforderungen, die in der Vorschrift an Labors gestellt werden, ändern sich nicht.
Erklärung Vorschrift Wasserproben (F17)
17 oktober 2024