Aufgrund der Entwicklungen rund um Corona und die Geflügelpest wurde ein Durchführungsbeschluss erlassen. Dieser räumt die Möglichkeit ein, die IKB-Kontrolle bei Bedarf aus der Ferne durchzuführen. Der Kontrolleur muss nicht in Ihren Betrieb und in Ihren Stall kommen.
Durchführungsverordnung temporäre Vorschriften IKB Kip 18 dezember bis heute