Es ist selbstverständlich, dass Sie Ihre eigene Sicherheit sowie jene Ihrer Mitarbeiter und der Tiere in Ihrem Betrieb garantieren möchten. IKB unterstützt Sie dabei, indem wir Sicherheitsanforderungen in das IKB-System aufnehmen. Der Brandschutz in Ihrem Betrieb ist dabei für uns ein aktuelles Thema. Deshalb wurde Vorschrift B10 zu IKB Kip hinzugefügt. Die Vorschrift B10 (IKB Kip 1.2 Geflügelbetriebe) verlangt von Ihnen, die elektrischen Anlagen in Ihren Ställen kontrollieren zu lassen. Ein Kurzschluss in oder eine Selbstentzündung von elektrischen Anlagen sind nämlich die häufigsten Ursachen für Stallbrände.
Was bedeutet Vorschrift B10 konkret für Sie?
- Bestehende Ställe sind vor dem 1. Januar 2020 nach der in Ihrem Land geltenden Norm (Tabelle 1) prüfen zu lassen.
- Eine neuerliche Prüfung dieser elektrischen Anlagen muss alle fünf Jahre erfolgen.
- Bestehende Ställe sind nach der in Ihrem Land geltenden Norm (Tabelle 1) prüfen zu lassen.
- Bei der Inbetriebnahme eines nach dem 1. Januar 2020 errichteten Stalls müssen Sie eine Erstprüfung der elektrischen Anlagen durchführen lassen.
Land | Bestehende Ställe | Inbetriebnahme von Ställen |
Niederlande | NEN 3410 | NEN 1010 |
Belgien | EN 50110 | A.R.E.I./R.G.I.E. |
Deutschland | DIN VDE 0701/0702 | DIN VDE 0100-600/0105-100 |
übrige Länder | nationale Norm auf Grundlage von EN 50110 | nationale Norm auf Grundlage von IEC60364 |
Was können Sie sonst noch tun, um die Brandgefahr im Stall zu reduzieren?
Die Gefahr eines Stallbrandes ist klein, aber die Folgen sind gegebenenfalls groß. Deshalb ist es wichtig, über Maßnahmen Bescheid zu wissen, die die Brandgefahr im Stall reduzieren können. So sind neben den elektrischen Anlagen auch feuergefährliche Arbeiten und Überhitzung von Geräten wichtige Risikofaktoren für die Entstehung eines Stallbrands.
Fragen Sie eventuell die Feuerwehr bei Ihnen vor Ort oder andere Sicherheitsorganisationen nach Vorsichtsmaßnahmen, die Sie ergreifen können.