Um möglichst gute Kontrolle darüber zu haben, was den Tieren gefüttert wird, wurde Vorschrift F20 hinzugefügt. Diese betrifft den eigenen Anbau von Futtermitteln und Lieferungen von Landwirt zu Landwirt. Sie sieht zunächst eine Erzeugererklärung, eine Eingangskontrolle und ergänzende Analysen im Hinblick auf gefährliche Kontaminanten vor. Zu Ihrer Unterstützung ist auf der Website von IKB Kip ein Modell für eine Erzeugererklärung zu finden.
Erzeugererklärung
17 oktober 2024